Nicht angeführt (Einlieferungs- und Rückreisekosten der Schutzhäftlinge und Vorbeugungshäftlinge).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsführer-SS
Scope and Content
Adressat: staatliche Polizeibehörden1) Die Einlieferungskosten tragen die Staatspolizei(leit)stellen oder die Geheime Staatspolizei.2) Die Rückreisekosten trägt der Häftling oder bei Mittellosigkeit das Konzentrationslager.3) Die Transportkosten trägt das Konzentrationslager.Anlage zu I435, Folio 291.