Die Stellungnahme zu Gnadengesuchen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Leiter der Abteilung III
Scope and Content
Adressat: Referate III A, III B, III C, III D, III E im HauseDie folgenden Gesichtspunkte sind zu beachten.a) Die Befürwortung von Gnadengesuchen ist nie "grundsätzlich" abzulehnen.b) Im Allgemeinen wird die Begnadigung von Landesverrätern bis auf weiteres nicht befürwortet werden können.c) In den Stellungnahmen ist nicht die Tat des Verurteilten nochmals zu schildern.d) Eine Stellungnahme hat einem Schema zu entsprechen.Weitere Angaben zu den einzelnen Abschnitten.