Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Vorsitzender des Ministerrats für die Reichsverteidigung Generalfeldmarschall Göring, Generalbevollmächtigter für die Reichsverwaltung Frick, Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Dr. Lammers, RGBl. Teil I Nr. 214, Abschrift
Scope and Content
An Stelle der Ehrenstrafen treten Ausstoßung und Entlassung aus der SS. Der Reichsminister der Justiz und Reichsführer-SS können für ihren Geschäftsbereich Verordnungen erlassen.