Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Vorsitzender des Ministerrats für die Reichsverteidigung Generalfeldmarschall Göring, Generalbevollmächtigter für die Reichsverwaltung Frick, Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Dr. Lammers, RGBl. Teil I Nr. 214, Abschrift
Scope and Content
Der Sondergerichtsbarkeit unterstehen die oben genannten Personen. Der Reichskriegsminister oder Chef des Oberkommandos der Wehrmacht wird durch Reichsführer-SS, die Kriegsgerichte durch SS-Gerichte ersetzt. Die Militärjustizbeamten werden durch SS-Justizbeamte ersetzt, die dem Reichsführer-SS unterstehen.