Nicht angeführt (Unterbringung von Häftlingen im Polizeigefängnis des Pol. Präs. Berlin).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- (Pr. Geheime Staatspolizei, Bln.) Amt IV (Abteilung II)
Scope and Content
Adressat: alle Referate der Abteilung II, außer II F, II J. und II P (nachrichtlich an Abteilung III)Von der Möglichkeit der Unterbringung von Häftlingen im Polizeigefängnis des Pol.-Präs. Berlin soll nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn dies nicht zum Schaden der Ermittlungstätigkeit vorläuft. Es ist Sache der vernehmenden Dienststellen, in jedem Falle selbst anzuordnen, ob der betreffende Häftling im hiesigen Gefängnis untergebracht werden muß oder ob gegen seine Überführung in das Polizeigefängnis am Alexanderplatz keine Bedenken bestehen. Weitere Bemerkungen zu Entlassungen.