Schutzhaftvollstreckung (Erwähnung der Dauer).
Extent and Medium
Art: Vervielfältigung
Creator(s)
- Reichssicherheitshauptamt, Amt IV
Scope and Content
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, das Geheime Staatspolizeiamtnachrichtlich an: alle Inspekteure der Sicherheitspolizei, Generalinspekteur der verstärkten SS-TotenkopfstandartenIn keinem Fall darf die Dauer der Einweisung, wenn auch bekannt, erwähnt werden. Nach außen ist immer "bis auf weiteres" anzugeben.Länger dauernde Einweisungen und vom Reichsführer-SS angeordnete Stockhiebe können durch Flüsterpropaganda in Umlauf gesetzt werden, um die abschreckende Wirkung zu erhöhen.