Nicht angeführt (Verlängerung der Frist für vorläufige Festnahmen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsminister der Justiz
Scope and Content
Adressat: Geheimes Staatspolizeiamt, Staatspolizei(leit)stellenNachrichtl. an Reichsminister, Reichsstatthalter, Landesregierungen, Preuß. Ob.- und Regierungspräsidenten, Pol. Präs. Berlin,Regierungspräsidenten im Reichsgau, Sudetenland, Reichsstatthalter in der OstmarkDer § 3 des Erlasses des Reichsministers der Justiz vom 25.01.1938 (I435, Folio 229-231) wird abgeändert und die 10tägige Frist auf 3 Wochen verlängert.