Beförderung von Polizeigut.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichsführer-SS, O.-Kommando g 4 (W1), Berlin
Scope and Content
Adressat: RegierungspräsidentenDie mit "Polizeigut" bezeichneten Sendungen werden lt. Deutsche Reichsbahn bevorzugt befördert. Die Dienststellen der Polizei und die Lieferfirmen sollen angewiesen werden, entsprechende Sendungen mit diesem Vermerk zu versehen.Mit Begleitschr. des Regierungspräsidenten Trier vom 01.10.1939 und des Kreisverwalters Wadern vom 09.10.1939.