Nicht angeführt (Öffentliche Fürsorge für die Angehörigen von Personen, die sich in Schutzhaft oder polizeilicher Vorbeugungshaft befinden).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsminister der Justiz, RAM
Scope and Content
Schutzhäftlinge, die ihren Lebensbedarf nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, unterliegen der öffentlichen Fürsorge.Anlage 4 zu I435, Folio 267-272.