Entlassung von Schutzhäftlingen, die noch ärztlicher Behandlung bedürfen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Führer SS-Totenkopfverbände/Konzentrationslager
Scope and Content
Adressat: Kommandantur, Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Dir. Frauenkonzentrationslager RavensbrückDer Lagerarzt hat über die Entlassungsfähigkeit von Häftlingen, die noch in ärztlicher Behandlung sind, aktenkundig zu entscheiden. Wird einer Entlassung trotz notwendiger Behandlung zugestimmt, dann ist die einweisende Dienststelle zu ersuchen, durch das zuständige Gesundheitsamt die weitere ärztliche Behandlung der entlassenen Häftlinge überwachen zu lassen.