Nicht angeführt (Betriebsmittel für SS-Totenkopfverbände).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsführer-SS, Berlin
Acquisition
Bundesarchiv
Scope and Content
Adressat: RMdF z. Hd. Ministerialbürodirektor Haeberlein o. V. i. A.Auf Befehl des Führers vom 17.08.1938 A. Z. II C5, bilden die SS-Totenkopfverbände im Mob.-Fall die Stämme der Polizeiverstärkung und werden in der Bewachung der Konzentrationslager durch Angehörige der allgemeinen SS, die das 45. Lebensjahr überschritten haben und militärisch ausgebildet sind, ersetzt.Auf die Dauer von 6 Wochen sind:1) zur Bewachung der Konzentrationslager rund 4.000 über 45 Jahre alte SS-Führer und SS-Männer und2) zur Ausbildung der Polizeiverstärkung.