Durchführung der Sprecherlaubnis in den Konzentrationslagern.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Führer SS-Totenkopfverbände und Konzentrationslager
Scope and Content
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Buchenwald, Sachsenhausen, Mauthausen, Flossenbürg und Frauenkonzentrationslager LichenburgErteilung der Sprecherlaubnis im Konzentrationslager ist wie folgt geregelt.1.) Erlaubnis erteilt Geheimes Staatspolizeiamt bzw. Reichskriminalpolizeiamt2.) Diese geben dem F. SS-Totenkopfverbände/Konzentrationslager die Erteilung der Sprecherlaubnis mit Anschrift des Antragstellers bekannt.3.) Führer SS-Totenkopfverbände/Konzentrationslager wird Antragsteller unter Mitteilung an Kommandant Konzentrationslager benachrichtigen, wann er zur Durchführung der von Geheimem Staatspolizeiamt/RKA erteilten Sprecherlaubnis zu erscheinen hat.