Verbot des Aufenthalts aktiver Angehöriger einer ausländischen Wehrmacht in den Sperrgebieten.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichsführer-SS, Berlin
Scope and Content
Adressat: Regierungspräsidenten in TrierAktive Angehörige einer ausländischen Wehrmacht dürfen sich nicht in den Sperrgebieten aufhalten, wenn ihnen das Oberkommando der Wehrmacht keine Ausnahmebewilligung erteilt hat. Allgemeine Ausnahmen von der Verordnung sind vom Oberkommando der Wehrmacht wie aufgeführt zugelassen.(weitere Angaben).