Betreuung von Schutzhäftlingen und deren Angehörigen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern
Scope and Content
Adressat: das Geheime Staatspolizeiamt - alle Referate der Abteilungen II und III, alle Staatspolizei(leit)stellen, nachrichtlich an die außerpreußischen Landesregierungen, die Ober-Präs., die Regierungspräsidenten, den Pol. Präs. in Bln., den Führer der SS-Totenkopfverbände und Konzentrationslager, SicherheitsdienstIm Nachgang zu dem Erlaß vom 15.03.1938-SPP(II D) Nr. 690/38(I21, Folio 23-30) wird angeordnet, daß hinsichtlich der Betreuung jüdischer Schutzhäftlinge oder deren Angehörigen, die nach dem Erlaß vom 13.01.1937-SPP(II D)2579/37-B. Nr. 30011/36-Absatz III und dem vorbezeichneten Erlaß vom 15.03.1938 -Absatz II- zuständigen Gauamtsleitungen der NSV und die Gaufrauenschaftsleiterinnen nicht zu benachrichtigen sind.