Nicht angeführt (Entlassungssperre für weibliche Schutzhäftlinge).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Geheime Staatspolizei, Geheimes Staatspolizeiamt
Scope and Content
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen abschriftlich an alle Referate der Abteilungen II und III den Führer der SS-Totenkopfverbände und KonzentrationslagerIm Nachgang zu dem FS-Erlaß vom 21.05.1938NÜ 117488 betr. Entlassungssperre wird ergänzend angeordnet, daß die weiblichen Schutzhäftlinge in die Entlassungssperre nicht einzubeziehen sind.