Jüdische Kurgäste in Bädern und Kurorten.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsminister des Innern
Scope and Content
Adressat: Landesregierungen (ohne Österreich) für Preußen: die Oberpräs. und der RegierungspräsidentErgänzung zum obigen Erlaß.Die Regelung ist von dem Träger der Kureinrichtung zu treffen. Von einer Regelung durch Polizeiverordnung ist abzusehen.Weitere Angaben hierzu.