Überführung der Insassen von Konzentrationslagern zu gerichtlichen Vernehmungen.

Identifier
074/0522a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 24
  • 396, Folio 122-123
  • S V 1 Nr. 839 III/37-176
Dates
26 Mar 1938
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: Fotokopie einer Abschrift

Creator(s)

Scope and Content

Adressat: Konzentrationslager Buchenwald, Dachau, Sachsenhausen, und Lichtenburgnachrichtlich an Führer SS-Totenkopfverbände und KonzentrationslagerI. Es häufen sich die Ersuchen um Überführung von Konzentrationslagerhäftlingen Zwecks Wahrnehmung von Terminen; namentlich in Privatklagesachen, die zum Teil absichtlich anhängig gemacht werden.II. Der Verpflichtung als Zeuge, Beschuldigter, Kläger oder Beklagter vor Gericht zu erscheinen, kann sich niemand entziehen. Stellt es sich aber heraus, daß derartige Überführungen von Häftlingen überhand nehmen, so kann das Konzentrationslager dem Gericht mitteilen, eine Überführung sei aus Gründen der Lagerdisziplin nicht möglich und darum bitten, den Häftling im Lager vernehmen zu lassen. Sollte das Gericht auf Überführung bestehen, so muß Folge geleistet werden.

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