Nicht angeführt (Schutzhaft).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
Adressat: die außerpreußischen Staatspolizei(leit)stellenAusführungsbestimmungen zum Erlaß des Reichsministers der Justiz vom 25.01.1938 I435, Folio 229-231Die Bestimmungen des Reichsministers der Justiz am 01.02.1938 in Kraft getreten.Zur Anordnung der Schutzhaft ist ausschließlich das Geheime Staatspolizeiamt zuständig.