Anordnung von Polizeiaufsicht gemäß § 38 RStGB.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichsminister des Innern
Scope and Content
Adressat: die Regierungspräsidenten in Preußen pp.Einsetzung des Regierungspräsidenten (Kreishauptmannschaften) als höhere Landespolizeibehörde im Sinne des § 38 einheitlich im ganzen Reich.Die genannten Behörden haben von ihrer Entscheidung der zuständigen Kripo- oder Staatspolizei(leit)stelle Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.Der Reichsminister der Justiz wurde unterrichtet.