Briefzensur bei im Hausgefängnis untergebrachten Polizei-Gef.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Geheime Staatspolizei, Abteilung III, Berlin
Acquisition
Bundesarchiv
Scope and Content
Es ist notwendig, den Zensurvermerk bei denen von im Hausgefängnis einsitzenden Häftlingen geschriebenen Briefen so unauffällig vorzunehmen, daß es für den Außenstehenden nicht ohne weiteres ersichtlich ist.Weitere Angaben hierzu.