Vernehmung von Gefangenen durch andere Behörden.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichsminister der Justiz
Scope and Content
Anordnungen über die Vernehmung von Gefangenen durch andere Behörden als der zum Geschäftsbereich der Reichsjustizverwaltung gehörigen. In 5 Abschnitten genaue Richtlinien für die Durchführung.