Nicht angeführt (Wahrnehmung der grenzpolizeilichen Aufgaben).

Identifier
074/0420a.jpg
Language of Description
German
Alt. Identifiers
  • Allgemeines 21
  • 319, Folio 351
  • Pol S - V 1 Nr. 307/37 - 151
Dates
8 May 1937
Level of Description
File
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Art: V/A

Creator(s)

Scope and Content

Adressat: alle Pol.-BehördenDie Wahrnehmung der grenzpolizeilichen Aufgaben unterliegt ausschließlich der Zuständigkeit des Reichsministers des Innern. Die Bearbeitung obliegt im Geschäftsbereich des Reichsführers-SS dem Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, der mit der Durchführung das Geheime Staatspolizeiamt betraut.Die Grekos und Grenzpol.-Posten sind Außendienststellen der für den Bezirk zuständigen Staatspolizeistellen. Die Geheime Staatspolizei kann zur Erfüllung ihrer grenzpolizeilichen Aufgaben andere Zweige der Vollzugspol. in Anspruch nehmen. Die herangezogenen Beamten handeln nach Weisung und im Auftrag der Geheimen Staatspolizei. Auszugsweise Abschrift aus R. M. Bl. i. V. 1937 Nr. 20 Seite 753.

Related Units of Description

  • Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 17.06.193? (RGBl. I S. 487)

This description is derived directly from structured data provided to EHRI by a partner institution. This collection holding institution considers this description as an accurate reflection of the archival holdings to which it refers at the moment of data transfer.