Nicht angeführt (Polizeihaft nach § 22 der Verordnung vom 04.02.1933 - RGBl. I S. 35).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Scope and Content
Adressat: Geheimes Staatspolizeiamt Berlin, Staatspolizei(leit)stellenUm eine richterliche Nachprüfung zu verhindern, soll keine Polizeihaft nach § 22 verhängt werden, sondern die betroffenen Personen in Schutzhaft genommen werden.Anlage zu 435, Folio 301.