Mitteilung von der bevorstehenden Strafentlassung in Hoch- und Landesverratssachen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Geheime Staatspolizei, Geheimes Staatspolizeiamt
Scope and Content
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, Oberpräs., RegierungspräsidentDie vorstehende Entlassung verurteilter Hoch- und Landesverräter soll einen Monat vor der Entlassung gemeldet werden. Jeder Schutzhaftfall im Anschluß an die Strafhaft bedarf sorgfältiger Prüfung. Weiter Anordnungen hierzu. Runderlaß vom 27.08.1935 G 1572/35-II 1A1/J. und aufgehoben.