Betreuung von Schutzhäftlingen und deren Angehörigen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei
Scope and Content
Adressat: die Oberpräs., die Regierungspräsidenten, den Pol.-Präs. in Berlin, alle Staatspolizei(leit)stellen, alle Dienststellen der Abteilungen II und III im Hause, nachrichtlich an die außenpreußischen LänderregierungenAnordnungen der Schutzhäftlinge, ob eine Betreuung notwendig ist, soll die zuständige Gauamtsleitung der NSV entscheiden.Weitere Angaben hierzu.