Behandlung amnestierter Strafgefangener.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Geheime Staatspolizei, Geheimes Staatspolizeiamt, vom 15.12.1936Abschrift gefertigt vom Geheimem Staatspolizeiamt III H, vom 11.01.1937
Scope and Content
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellenVerhängung von Schutzhaft gegen den durch Begnadigung zur Entlassung kommenden oder bereits entlassenen Strafgefangenen ist nur dann anzuordnen, wenn neue, seine politische Unzuverlässigkeit beweisende Gesichtspunkte vorliegen.Mit Begleitschreiben der Dienststelle II 1 A 6692/36-11 1A1/J. vom 15.12.1936.