Schutzhaft-Behandlung amnestierter Strafgefangener.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle München
Acquisition
Bundesarchiv
Scope and Content
Es wird angeordnet, daß die Inschutzhaftnahme eines amnestierten Strafgefangenen unzulässig ist. Durch die vom Führer erteilte Begnadigung wird zum Ausdruck gebracht, daß der Strafzweck erfüllt und die vorzeitige Rückkehr zu den Angehörigen gerechtfertigt ist.