Verkehr in den Konzentrationslagern.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift vom Original
Creator(s)
- Inspekteur der Konzentrationslager I F 1, Berlin
Scope and Content
- zum Zwecke der Besichtigung - nur mit schriftlicher Genehmigung betreten. Diese Genehmigung kann der Lagerführer nicht erteilen.5) Bei Lieferanten und Unternehmern, die geschäftlich das Lager betreten, entscheidet der Kommandant und sorgt für Postenbegleitung. Außer den unter 2) SS-Führern ist niemand berechtigt, Außenstehenden den Zutritt in ein Konzentrationslager zu verschaffen.6) Ohne Erlaubnis im Bereich der Konzentrationslager angetroffene Personen sind ohne Rücksicht auf ihre Begleitung durch SS-Posten festzunehmen und bis zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten. Verdächtige Personen - oder solche die sich nicht ausweisen können - sind der Geheimen Staatspolizei zu übergeben. Geheimes Staatspolizeiamt - II LD-Nr./30344/36 Berlin 14.11.1936 gibt weiter an Staatspolizei(leit)stellen.Staatspolizeistelle für den Reg.-Bez. Düsseldorf, 28.11.1936 gibt weiter an Außendienststellen.
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