Nicht angeführt (Unanfechtbarkeit polizeilicher Verfügungen staatspolizeilichen Inhalts).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Geheimes Staatspolizeiamt
Scope and Content
Adressat: Geheimes Staatspolizeiamt (Verteiler für den inneren Dienstbetrieb.) Staatspolizei-(leit)stellenAls Anlage wird der Beschluß des Preuß. OVG - Jur. w 1936, S. 2189 - vom 19.03.1936 übersandt. In dem Beschluß werden Verfügungen staatspolizeilichen Inhalts einer Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte entzogen.Anlage siehe 435, Folio 210-213.