Polizeiliche Maßnahmen durch die SS.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Chef des SS-HA, Z. K., Berlin
Scope and Content
Die Polizei ist das einzige Vollzugsorgan der Staatsgewalt. Ein Einschreiten anderer SS-Angehöriger bei Gefahr ist nur dann gestattet, wenn die Polizeibehörde nicht benachrichtigt werden kann.