Anwendung des Deutschen Grußes durch politische Schutzhäftlinge.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Der Polit. Polizeikommandeur der Länder, Pr. Geheime Staatspolizei, der stellv. Chef
Scope and Content
Adressat: die Polit. Polizeien der Länder, die Staatspolizeistellen in Preußen, die Dienststellen der Abteilungen II und III im HauseRunderlaß des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern, vom 22.11.1935, III C II 13 Nr. 134/35, betr. den Deutschen Gruß in den Polizeigefängnissen, ist auch auf die politische Schutzhäftlinge anzuwenden.