Vorübergehende Unterbringung zurückkehrender Fremdenlegionäre im Durchgangslager Kislau.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Polit. Pol. Kommandeur der Länder, Preuß. Geheime Staatspolizei, Stellvertretender Chef, Berlin
Acquisition
Bundesarchiv
Scope and Content
- Einzelne Punkte der Verpflichtungserklärung dürfen vor Ablauf der 3-jährigen Bewährungsfrist geändert werden.6. Bei Verstößen gegen die Verpflichtungserklärung ist der Legionär in Sch. zu nehmen und in Konzentrationslager einzuweisen.7. Umherwandernde ehem. Legionäre haben ebenfalls eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Aufenthalt in Kislau kommt nicht in Frage.8. Ausländische Fremdenlegionäre sind in Ausweisungshaft zu nehmen und aus dem Reichsgebiet abzuschieben. Verpflichtungserklärung (I197, Folio 150-151) beigefügt.
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