Die Schutzhaft und ihre rechtlichen Grundlagen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung
Creator(s)
- Hans Tesmer, Regierungsrat im Geheimen Staatspolizeiamt, BerlinAuszug aus der Zeitschrift "Deutsches Recht" Heft 7/8
Acquisition
Bundesarchiv
Scope and Content
Durch die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28.02.1933 haben die pol. Behörden das Recht erhalten, zur Bekämpfung staatsfeindlicher Bestrebungen die Freiheitsentziehung in Form der Schutzhaft anzuordnen. Die Schutzhaft ist in erster Linie vorbeugendes Kampfmittel der Geheimen Staatspolizei.Weitere ausführliche Angaben hierzu.