Schutzhaft von Geistlichen.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Bayerische Polit. Pol., München
Acquisition
Bundesarchiv
Scope and Content
Adressat: alle Pol.-Direktionen, Staatspolizeiämter, Bezirksämter, Bezirksamtaußensitze, Stadtkommissare, nachrichtlich an die Kreisreg., Oberbürgermeister, kreisunmittelbaren StädteEs wird angeordnet, daß Geistliche beider Konfessionen nur nach vorheriger Zustimmung der B. P. P. in Schutz- bzw. Polizeihaft genommen werden dürfen.