Nicht angeführt (Verhängung von Schutzhaft gegen Beamte).
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Der Reichs- und Preußische Minister des Innern, vom 17.06.1935Abschrift gefertigt von Preußischer Geheimer Staatspolizei. Der stellvt. Chef und Inspekteur, vom 03.07.1935
Scope and Content
Adressat: alle Staatspolizeistellen, Abteilung I, Hauptabteilung II und III, die LandesregierungenVerhängung von Schutzhaft oder Ermittlungsverfahren gegen Beamte bedarf der vorherigen Zustimmung bzw. Benachrichtigung der vorgesetzten Dienststellen.