Nicht angeführt (Verhängung von Schutzhaft gegen Beamte).
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichs- und Pr. MdI, vom 17.06.1935Abschrift gefertigt von Pr. Geheime Staatspolizei, der stellv. Chef und Inspekteur, vom 03.07.1935
Scope and Content
Adressat: die Landesregierungen (für Preußen den Pr. Min. Präs. - Geheime Staatspolizei, für Baden den Badischen MdI)alle Staatspolizeistellen, Abteilung I, Hauptabteilung II, IIIEs wird angeordnet.1) Verhängung von Schutzhaft gegen Beamte bedarf der vorherigen Zustimmung der vorgesetzten Dienststelle2) Ein Ermittlungsverfahren gegen Beamte bedarf der vorherigen Benachrichtigung der vorgesetzten Dienststelle.