Anrechnung von Schutzhaft auf die Strafzeit.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichsminister der Justiz
Scope and Content
Adressat: die GeneralstaatsanwälteDurch Erlaß vom 07.06.1935 RP. 2695/35 ist mitgeteilt worden, daß die Schutzhaft auf die Strafzeit angerechnet werden soll, es sei denn, daß es sich um führende kommunistische Funktionäre handelt, bei denen die Schutzhaft als Abwehrmaßnahme und ohne Zusammenhang mit einer einzelnen Straftat verfügt worden ist.