Vorführung von auswärts festgenommenen Personen vor dem Amtsgericht in Breslau.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Pr. Geheime Staatspolizei, der stellv. Chef und Inspekteur
Scope and Content
Adressat: die Staatspolizeistelle in BreslauBei der Vorführung von auswärts festgenommenen Personen ist das betr. Amtsgericht darauf hinzuweisen, daß seine Zuständigkeit zum Erlaß des Haftbefehls aus § 125 Abs. 2 Strafprozessordnung herzuleiten ist. Weiter Angaben hierzu.