Unterbringung von Schutzhäftlingen bis zur Überführung in ein Konzentrationslager.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Pr. Geheime Staatspolizei, der stellv. Chef und Inspekteur, vom 21.03.1935Abschrift gefertigt von Staatspolizeistelle für den Reg.-Bezirk Köln, vom 03.04.1935
Scope and Content
Adressat: alle StaatspolizeistellenMit dem Erlaß vom 07.02.1935 - IIICII 22 Nr.526/34 wird angeordnet, daß bis zur Überführung in ein Konzentrationslager die Schutzhäftlinge in einem Justizgefängnis untergebracht werden sollen, wenn sich an dem Ort der Verwaltung oder in dessen Nähe kein geeignetes Polizeigefängnis befindet.Bezugnahme auf den Runderlaß (nicht veröffentlicht) vom 14.10.1933II G. 1600/14.10.33.