Schutzhaft.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Bayerische Polit. Pol., München
Acquisition
Bundesarchiv
Scope and Content
Adressat: Polizeidirektionen, Staatspolizeiämter, Bezirksämter, Stadtkommissäre und Kreisreg.In allen Fällen, in welchen Schutzhaft auf Antrag von Partei-, SA-, oder SS-Dienststellen verhängt wurde, ist vor Aufhebung derselben, unbeschadet der pflichtgemäßen Entscheidung des Behördenvorstandes, die beantragende Stelle zur gutachtlichen Stellungnahme aufzufordern. Etwaige Einwendungen sind, falls sie sachlich hinreichend begründet sind, bei der Entscheidung über die Aufhebung zu berücksichtigen.