Vollzug des § 20 RFV Arbeitszwang.
Extent and Medium
Art: Abschrift
Creator(s)
- Staatsministerium des Innern, München
Scope and Content
Vorherige Untersuchung durch den Amtsarzt. Überstellung im polizeilichen Schubverkehr. Dauer mindestens 3 Monate und nicht mehr als 3 Jahre.III. An das Konzentrationslager Dachau ist vom Führsorgeverband ein Tagessatz von 1,20 RM zu zahlen.IV. Pressenotiz.