Schutzhaft.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Geheimes Staatspolizeiamt
Scope and Content
Adressat: Dienststellen der Abteilungen II und III im HauseAuf Anordnung sind die Schutzhaftbefehle nicht mehr unter der Bezeichnung "Der Pr. Min.-Präs. Chef der Geheimen Staatspolizei", sondern unter der Bezeichnung "Preußische Geheime Staatspolizei - der stellvertretende Chef und Inspekteur" anzufertigen. Es wird auf den Erlaß des Reichsministers der Justiz vom 12.04.1934/26.04.1934 Bezug genommen.