Schutzhaft.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Geheimes Staatspolizeiamt
Scope and Content
Adressat: die Dienststellen der Abteilungen II und III im HauseAnordnung des Geheimen Staatspolizeiamtes vom 31.05.1934Schutzhaftbefehle sind nicht mehr unter der Bezeichnung "Der Preuß. Ministerprä., Chef der Geheimen Staatspolizei" sondern unter "Preuß. Geheime Staatspolizei - der stellvertretende Chef und Inspekteur" auszufertigen.Schutzhaftbefehle sind binnen 24 Stunden nach erfolgter Festnahme den Festgenommenen zuzustellen.Die Unterzeichnung der Schutzhaftbefehle hat sich der Leiter des Geheimen Staatspolizeiamtes vorbehalten.