Nicht angeführt (Auszug aus Bayr. Regierungsanzeiger Nr. 291/94 vom 18.10.1934 Vollzugsvorschrift der Staatsm. des Innern vom 16.10.1934 § 20 der Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht und Art 38-45 des Fürs. G. Vom 14.03.1930 (Arbeitszwang).
Extent and Medium
Art: Abschrift
Creator(s)
- Bayer. Polit. Polizei, München
Scope and Content
Adressat: Abdrücke an Geheimes Staatspolizeiamt Berlin, Konzentrationslager Dachau1) Männliche Personen im Alter von mindesten 18 Jahren können nach § 20, R.-F.-V. und Art. 38-45 Fürs.-G. zur Arbeit im Konzentrationslager Dachau untergebracht werden.2.) Vorgesehene Entscheidungen der Bezirksverwaltungsbehörden sowie ihr Vollzug obliegen in Städten mit staatl. Polizeidirektionen diesen.3) Zeitdauer mindestens 3 Monate4) Die Kosten trägt der verpflichtete Führsorgeverband. Als Arbeitsordnung im Sinne Art. 45 Fürs.-G. gilt die Lagerordnung.