Festnahme von Beamten und Behördenangestellten.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Geheimes Staatspolizeiamt, Hauptabteilung I
Scope and Content
Adressat: alle Dienststellen im HauseFolgendes wird angeordnet: Vor jeder Festnahme eines Beamten oder Behördenangestellten ist der jeweils zuständige Behördenleiter rechtzeitig von der beabsichtigten Festnahme in Kenntnis zu setzen. Vor der Festnahme von Angehörigen der Wehrmacht und vor Durchsuchungen bei Reichswehrangehörigen sind die Dienststellen zu unterrichten.