Schutzhaft, Beschlagnahme.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Leiter des Geheimen Staatspolizeiamtes
Scope and Content
Anordnungen über Schutzhaft und BeschlagnahmeIa) Die bearbeitende Dienststelle hat selbst zu entscheiden, wer in Schutzhaft genommen werden soll, für eingehende Begründung der Schutzhaftbefehle ist Sorge zu tragen. Wird der Schutzhaftgefangene zu Vernehmungen und dgl. nicht benötigt, so ist er sofort in ein Konzentrationslager einzuweisen.b) Die Verhandlungen über Beschlagnahme und Einziehung von Gegenständen bedürfen grundsätzlich der Unterschrift des Dienststellenleiters.