Schr. des Reichstatthalters vom 20.03.1934 Schutzhaft betreffend. (I120, Folio 10-14).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Staatsministerium des Inneren, München
Acquisition
Bundesarchiv
Scope and Content
Adressat: Reichsstatthalter in Bayern, MünchenDen Vorstellungen des Reichsstatthalters in Bayern werden widersprochen.Auch den unteren Behörden muß das Recht eingeräumt werden, Schutzhaftantrag zu stellen.Die Mißstände in der Gesetzgebung müssen vom Reich beseitigt werden.