Schutzhaft.
Extent and Medium
Art: Fotokopie einer Abschrift
Creator(s)
- Reichsminister des Innern, Berlin
Acquisition
Bundesarchiv
Scope and Content
Adressat: LandesregierungenAnordnung über die Verhängung von Schutzhaft. Die verantwortlichen Stellen haben zu prüfen, ob ein begründeter Anlaß für Schutzhaft vorliegt.Es ist nicht angängig, daß an Stelle der Einleitung eines Strafverfahrens Schutzhaft angeordnet wird.