Verhängung von Schutzhaft.
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- Geheimes Staatspolizeiamt, Abteilung IV
Scope and Content
Adressat: Amtsleiter Vertreter, IA, IIB, Abteilung IV, Pol-Ob. Sekr. Rosenhahn, Komm-Leiter IV, Registratur IV1) Zur Verhängung der Schutzhaft auf Grund der Verordnung vom 28.02.1933 (RGBl. I S. 83) in Landesverrats- und Spionagesachen ist der Leiter der Abteilung IV zuständig.2) Anordnung zur Durchführung der vorstehenden Verfügung.a) Mitteilung an den Amtsleiter über verhängte Schutzhaft. (Muster)b) Anlegung einer Karteikarte für Schutzhaftkartei (Muster).