Nicht angeführt (Ruhen der Versorgungsbezüge).
Extent and Medium
Art: Fotokopie vom Original
Creator(s)
- RAM
Scope and Content
Die Unterbringung Versorgungsberechtigter im Konzentrationslager begründet an sich kein Ruhen der Versorgung. In besonderen Fällen sind Ausnahmen möglich.Weitere Anordnungen hierzu. Auf das allgemeine Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht vom 30.06.1933, § 75 wird Bezug genommen (I20, Folio 6).